Allgemeine Bestimmungen Groenendijk Bedrijfskleding B.V.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Groenendijk Bedrijfskleding: Der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap) Groenendijk Bedrijfskleding B.V. mit Sitz in Woerden (Niederlande).
  2. Auftraggeber: das Unternehmen oder die professionelle Organisation, die Groenendijk Bedrijfskleding mit der Lieferung bestimmter Produkte und/oder der Durchführung von Dienstleistungen beauftragt hat.
  3. Produkte: alle im Verkaufssortiment von Groenendijk Bedrijfskleding enthaltenen Waren, einschließlich der Durchführung von Dienstleistungen.

Anwendbarkeit

2.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle mit Groenendijk Bedrijfskleding abzuschließenden Verträge und alle von Groenendijk Bedrijfskleding vorgelegten Angebote, Aufträge und Verträge.

2.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur für eine einzelne Transaktion und nach schriftlicher Zustimmung von Groenendijk Bedrijfskleding zu der betreffenden Abweichung möglich.

Angebote

3.1 Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, Groenendijk Bedrijfskleding hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben.

3.2 Jedes Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen ab dem Datum des Angebots, sofern im Angebot nicht eine andere Frist genannt wird.

3.3 Die Nutzung der im Angebot genannten Informationen muss auf eine Nutzung im Rahmen des erteilten Auftrags beschränkt bleiben.

Zustandekommen des Vertrages

4.1 Verträge über die Lieferung von Produkten kommen dadurch zustande, dass der Auftraggeber einen Auftrag schriftlich oder per E-Mail an Groenendijk Bedrijfskleding übermittelt und Groenendijk Bedrijfskleding den Auftrag annimmt.

4.2 Aufträge für eine Lieferung von Produkten mit einem Wert von mehr als 1.000,- € (exkl. MwSt.) müssen von Groenendijk Bedrijfskleding schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Aufträge für eine Lieferung von Produkten mit einem Wert von weniger als 1.000,- € (exkl. MwSt.) gelten dadurch als angenommen, dass Groenendijk Bedrijfskleding den Auftrag durchführt.

Lieferung

5.1 Genannte Lieferzeiten gelten lediglich annäherungsweise. Sofern nicht ausdrücklich und eindeutig etwas anderes angegeben und/oder vereinbart wurde, übernimmt Groenendijk Bedrijfskleding keine Verpflichtung bezüglich der Lieferzeit und entsteht dem Auftraggeber durch eine nicht rechtzeitige Lieferung kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung.

5.2 Bei Überschreitung der Lieferzeit hat der Auftraggeber das Recht, Groenendijk Bedrijfskleding per Einschreiben in Verzug zu setzen, wobei der Groenendijk Bedrijfskleding eine Nachfrist von mindestens 45 Tagen zur nachträglichen Erfüllung des Vertrags einzuräumen hat. Ist Groenendijk Bedrijfskleding während dieser Frist nicht in der Lage, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Entscheidung per Einschreiben aufzulösen, ohne dass Groenendijk Bedrijfskleding gegenüber dem Auftraggeber in diesem Fall in irgendeiner Weise schadenersatzpflichtig ist.

5.3 Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung werden Produkte mit einem Wert von mehr als 295,- € frei Haus geliefert. Die Kosten des im Vertrag inbegriffenen Transports bis zu dem vom Auftraggeber genannten Bestimmungsort gehen dann auf Rechnung von Groenendijk Bedrijfskleding. Kosten und Schäden, die Groenendijk Bedrijfskleding dadurch entstehen, dass die Produkte nicht in Empfang genommen werden, gehen auf Rechnung des Auftraggebers.

5.4 Der Transport von Produkten erfolgt auf Risiko von Groenendijk Bedrijfskleding, sofern nicht anders vereinbart. Die Haftung von Groenendijk Bedrijfskleding ist stets auf die Deckung/Entschädigung beschränkt, die von den entsprechenden Transportversicherern gewährt wird.

5.5 Groenendijk Bedrijfskleding hat das Recht, in Teilen zu liefern und die Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, gemäß Artikel 7 dieser Bedingungen zu zahlen.

5.6 Groenendijk Bedrijfskleding behält sich das Recht vor, bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder aus anderen geschäftlichen Gründen für erste oder weitere Lieferungen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird die verlangte Sicherheit zugunsten von Groenendijk Bedrijfskleding nicht rechtzeitig geleistet, hat Groenendijk Bedrijfskleding das Recht, die Lieferungen auszusetzen oder abzulehnen, ohne dass Groenendijk Bedrijfskleding gegenüber dem Auftraggeber in irgendeiner Weise schadenersatzpflichtig ist.

5.7 Groenendijk Bedrijfskleding gibt Filme, Arbeitszeichnungen und andere Layout-Materialien nur dann zurück, wenn dies beim ersten Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde.

5.8 Falls Groenendijk Bedrijfskleding Fehler gemacht hat, muss ihr die Gelegenheit geboten werden, den Fehler zu beheben. Ein Mangel ist innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung der Produkte zu beanstanden. Die betreffenden Produkte müssen sich innerhalb von 7 Werktagen nach der Lieferung wieder im Besitz von Groenendijk Bedrijfskleding befinden. Die Produkte werden nur ersetzt, wenn diese Bedingungen erfüllt sind und Groenendijk Bedrijfskleding nicht in der Lage ist, den gemachten Fehler zu beheben.

Preise

6.1 Die von Groenendijk Bedrijfskleding unverbindlich genannten Preise lauten in Euro und verstehen sich zuzüglich MwSt.

6.2 Angebotene Preise gelten nur für die angebotenen Mengen und unter den festgelegten Bedingungen.

6.3 Wenn in der Zeit zwischen dem Datum des Auftrags und dem Lieferdatum Preiserhöhungen oder Zuschläge auf Waren, die Groenendijk Bedrijfskleding von Zulieferern bezieht, oder preiserhöhende staatliche Maßnahmen in Kraft treten oder wenn Lohnkosten oder Rohstoffpreise steigen, dann ist Groenendijk Bedrijfskleding berechtigt, die Preise gemäß den am Tag der Lieferung geltenden Preisen zu berechnen; somit kann Groenendijk Bedrijfskleding dem Auftraggeber die nach Abschluss des Vertrags entstehenden Preissteigerungen in Rechnung stellen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsauflösung hat.

6.4 Genannte Preise werden beim Erscheinen neuer Preislisten ungültig.

Zahlung

7.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von Groenendijk Bedrijfskleding genanntes Bankkonto zu erfolgen, ohne jegliches Recht auf Skonto oder Verrechnung von Forderungen.

7.2 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, dann ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und ist Groenendijk Bedrijfskleding berechtigt, ohne Mahnung oder Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitstag 1 % pro Monat auf den noch offenen Betrag zu berechnen. Bei der Berechnung gilt ein angebrochener Monat als vollständiger Monat.

7.3 Alle zur Eintreibung der Forderung notwendigen außergerichtlichen Kosten, einschließlich der Kosten für Unterstützung durch einen Rechtsberater, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des vom Auftraggeber geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 115,- €.

Reklamationen

8.1 Sichtbare Mängel und/oder Defizite können nur durch Reklamationen geltend gemacht werden. Reklamationen werden von Groenendijk Bedrijfskleding nur dann akzeptiert, wenn sie per Einschreiben direkt an Groenendijk Bedrijfskleding gerichtet sind und innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Produkte oder Bereitstellung der Produkte im Besitz von Groenendijk Bedrijfskleding sind. Nach einer eventuellen Verarbeitung der Produkte durch den Auftraggeber, in seinem Auftrag oder durch Dritte ist eine Reklamation nicht mehr möglich.

8.2 Reklamationen wegen geringer handelsüblicher, unvermeidlicher Abweichungen in Bezug auf Qualität und Menge werden nicht akzeptiert.

8.3 Reklamationen, die sich auf spezifische Qualitätsanforderungen des Auftraggebers beziehen, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese Anforderungen wurden bei der Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt und von Groenendijk Bedrijfskleding schriftlich akzeptiert.

8.4 Reklamationen, die sich auf Rechnungen beziehen, müssen per Einschreiben eingereicht werden und sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Versanddatum der Rechnungen im Besitz von Groenendijk Bedrijfskleding befinden.

8.5 Nach Ablauf der genannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Produkte bzw. die Rechnung gebilligt hat. Ab diesem Zeitpunkt akzeptiert Groenendijk Bedrijfskleding keine Reklamationen mehr.

8.6 Wird die Reklamation von Groenendijk Bedrijfskleding als berechtigt erachtet, ist Groenendijk Bedrijfskleding lediglich verpflichtet, die mangelhaften Produkte innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Reklamation zu ersetzen/reparieren, ohne dass der Auftraggeber darüber hinaus Ansprüche auf eine beliebige Entschädigung geltend machen kann.

8.7 Die Tatsache, dass der Auftraggeber eine Reklamation meldet, befreit ihn nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Groenendijk Bedrijfskleding.

Garantie

9.1 Der Auftraggeber kann eine Garantie jeglicher Art ausschließlich schriftlich in Anspruch nehmen. Ein Mangel muss innerhalb von 7 Tagen nach seinem Auftreten bzw. der Feststellung des Mangels schriftlich und mit einer deutlichen Beschreibung bei Groenendijk Bedrijfskleding gemeldet werden. Nach schriftlicher Zustimmung von Groenendijk Bedrijfskleding können die Produkte, die unter eine Garantie fallen, frei Haus an Groenendijk Bedrijfskleding geschickt werden.

9.2 Wenn Mängel nach Ansicht von Groenendijk Bedrijfskleding und/oder des Herstellers auf Konstruktions- und/oder Materialfehler zurückzuführen sind, wodurch die Produkte für den vom Auftraggeber angegebenen Verwendungszweck unbrauchbar sind, werden die gelieferten mangelhaften Produkte, die unter die Garantie fallen, entweder repariert oder durch neue Produkte ersetzt, wobei die Entscheidung für Reparatur oder Ersatz ausschließlich von Groenendijk Bedrijfskleding getroffen wird.

9.3 Alle Garantieansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen und/oder Reparaturen an den Produkten vornimmt oder vornehmen lässt, die Produkte nicht genau gemäß den eventuell beigefügten Anweisungen verwendet oder auf andere Weise unsachgemäß behandelt/verwendet und/oder für andere Zwecke als den ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck verwendet.

9.4 Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, äußere Gewalteinwirkung oder andere Ursachen, auf die Groenendijk Bedrijfskleding keinen Einfluss hat, zurückzuführen sind, sowie normaler Verschleiß, fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.

Haftung

10.1 Im Falle einer anrechenbaren Leistungsstörung bei der Vertragserfüllung seitens Groenendijk Bedrijfskleding ist Groenendijk Bedrijfskleding verpflichtet, den direkten Schaden, der sich daraus ergibt, auf eigene Kosten so gut wie möglich zu beheben.

10.2 Groenendijk Bedrijfskleding haftet nicht für Folgeschäden, die der Auftraggeber infolge der Leistungsstörung seitens Groenendijk Bedrijfskleding erleidet.

10.3 Ungeachtet der Ursache der Haftung ist die Haftung von Groenendijk Bedrijfskleding auf den Rechnungsbetrag des Vertrags begrenzt, zu dem die betreffende Lieferung gehörte.

10.4 Werden von oder im Auftrag von Groenendijk Bedrijfskleding Ratschläge oder Empfehlungen in Bezug auf die Lagerung, die Funktion, die Nutzung und/oder den Verbrauch der Produkte erteilt, einschließlich Informationen in Katalogen, Broschüren und Anzeigen, so geschieht dies völlig unverbindlich. Die Einhaltung der Empfehlungen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Groenendijk Bedrijfskleding haftet nicht für Schaden beliebiger Art infolge der oben genannten Ratschläge und/oder Empfehlungen.

Höhere Gewalt

11.1 Groenendijk Bedrijfskleding haftet nicht für Schäden, die in beliebiger Weise durch höhere Gewalt entstanden sind. Unter höherer Gewalt wird ein Umstand verstanden, für den Groenendijk Bedrijfskleding nicht verantwortlich ist und der eine korrekte Vertragserfüllung verhindert.

11.2 Als höhere Gewalt gelten unter anderem Boykott, Streik, Wettereinflüsse, behördliche Maßnahmen, Beschlagnahme oder Einziehung durch Zivilbehörden oder militärische Stellen, Aufruhr, Bürgerkrieg, Krieg, Mobilmachung, Sabotage, Transportprobleme, Einfuhrbeschränkungen und Verzögerungen bei den Lieferungen durch unsere Lieferanten.

Eigentumsvorbehalt

12.1 Die gelieferten Produkte bleiben vorbehaltloses Eigentum von Groenendijk Bedrijfskleding, bis der Auftraggeber alle Beträge, die er aufgrund der von Groenendijk Bedrijfskleding vorgenommenen Lieferungen schuldet, einschließlich Zinsen, Schäden und Kosten, vollständig beglichen hat.

Zurückbehaltungsrecht

13.1 Groenendijk Bedrijfskleding kann die Herausgabe aller Produkte, die Eigentum des Auftraggebers sind oder sich - ungeachtet der Ursache - im Namen des Auftraggebers im Gewahrsam von Groenendijk Bedrijfskleding befinden, aussetzen, so lange der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber Groenendijk Bedrijfskleding nicht vollständig erfüllt hat.

13.2 Groenendijk Bedrijfskleding ist verpflichtet, diese Waren gemäß guter kaufmännischer Praxis zu verwalten, ohne dass der Auftraggeber im Falle von Untergang, teilweisem Verlust und/oder Schaden einen Anspruch auf (Schaden-)Ersatz geltend machen kann. Das Risiko der Waren bleibt beim Auftraggeber.

Verzug des Auftraggebers

14.1 Falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich seiner Zahlungsverpflichtung, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, falls er einen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird oder die Liquidation seines Unternehmens beschließt, ist Groenendijk Bedrijfskleding berechtigt, die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge ohne jegliche Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Entscheidung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Groenendijk Bedrijfskleding zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist; noch nicht fällige Forderungen gelten in diesem Fall als sofort fällig und die nicht bezahlten Waren können zurückgefordert werden, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.

14.2 In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, die Produkte im Originalzustand oder in der Originalverpackung, in der sie von Groenendijk Bedrijfskleding geliefert wurden, ohne jegliche Anmerkungen auf dieser Fabriksverpackung und/oder auf den Produktetiketten auf erste Aufforderung zurückzugeben und jede in diesem Zusammenhang gewünschte Mitwirkung zu leisten, zum Beispiel Zugang zu Lagerräumen zu verschaffen und Ähnliches.

Anwendbares Recht

Auf alle mit Groenendijk Bedrijfskleding geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.